Die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH (wfa) legt insbesondere Wert auf eine wirtschaftsfreundliche und serviceorientierte Atmosphäre. Deshalb stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserem fachlichen Wissen, unserem Netzwerk und unserer Mittlerposition zwischen Wirtschaft und Verwaltung zur Verfügung.
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Über 18 Jahre hinweg war die Wirtschaftsförderung Arnsberg als Kontaktstelle in das Landesprogramm "Bildungsscheck NRW" eingebunden; viele Beratungsgespräche fanden in diesem Zeitraum statt und ungezählte Schecks wurden ausgestellt, mit denen berufsbezogene Weiterbildungen finanziell unterstützt wurden. Ab 01.07.2024 steht die Förderung zur beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW in der bekannten Form nun nicht mehr zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass aber alle bisher ausgestellten Schecks bis 31.03.2029 gültig sind und bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden können.
Das Land NRW möchte auch nach dem Ende dieses Förderprogramms Menschen mit geringerem Einkommen weiterhin einen Anreiz und eine Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit in den zuständigen Ministerien erarbeitet; diese soll ab Herbst 2024 zur Verfügung stehen (https://www.mags.nrw/bildungsscheck).
Bis dahin wird Ratsuchenden durch die Landesregierung empfohlen, sich über finanzielle Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zu informieren (https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung).
Ebenfalls behilflich bei Fragen zur Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
Über weitere Unterstützungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten
In Kooperation mit der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe bietet das STARTERCENTER NRW Hochsauerland der Wirtschaftsförderung Arnsberg kostenfreie Sprechstunden an, bei denen sich Gründungsinteressierte und junge Unternehmer/innen zu steuerlichen Aspekten ihres Gründungsvorhabens beraten lassen können. Bei diesen Gesprächen stehen grundlegende Fragen und Informationen zum jeweiligen Gründungsvorhaben oder Jungunternehmen im Vordergrund. Individuelle Steuererklärungen können im Rahmen dieser Gespräche nicht erörtert werden.
Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 18. November 2024, in der Zeit von 14 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Für diese Einzelgespräche steht ein Raum der Wirtschaftsförderung Arnsberg, Möhnestraße 55 in 59755 Arnsberg zur Verfügung. Die kostenfreien Beratungen umfassen ein Zeitfenster von maximal 30 Minuten. Um eine Anmeldung wird bis zum 14. November gebeten. Kontakt: Interessierte melden sich bitte beim STARTERCENTER NRW der Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH an: Tel.: 02932 201-2223 oder E-Mail: info@wfa-arnsberg.de
Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt.
Anträge auf Fördermittel für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU können bis auf Weiteres noch wie unten dargestellt eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich.
Mit seinen fünf Modulen „Digitalisierungsstrategie“, „IT-Sicherheit”, „Digitalisierte Geschäftsprozesse”, „Datenkompetenz“ und „Digitale Markterschließung” unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital bei Ihrer Digitalisierung. go-digital unterstützt Sie nicht nur bei der Optimierung von eigenen Prozessen, der bestmöglichen Verwendung von Daten und der Erschließung neuer Marktanteile, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Das BMWK hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Auch Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Datenanalyse und der Einsatz künstlicher Intelligenz können in die Konzeption und Umsetzung einbezogen werden.
Die Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
In Arnsberg sind folgende Unternehmen offiziell für Beratung & Antragstellung autorisiert:
P-CATION Consulting and Solutions GmbH
Beratungsmodule: Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz, Digitale Markterschließung
Herr Vicknath Krishnamoorthy
vicknath.krishnamoorthy@p-cation.de
Hauptstr. 37, 59755 Arnsberg
http://www.p-cation.de
Spark + Sparkling GmbH
Beratungsmodule: IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Digitale Markterschließung
Herr Robin Frisch
+49 2932 639971
r.frisch@sparkundsparkling.com
Hilsmannweg 23, 59755 Arnsberg
http://www.sparkundsparkling.com
Ab 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen (sog. E-Rechnungen), die in einem strukturierten Datensatz erstellt werden, zu empfangen und zu verarbeiten. Eine Ablehnung des Empfangs von E-Rechnungen ist nicht möglich. Die Pflicht zur Ausgabe von eigenen E-Rechnungen gilt mit Übergangsregelungen ab 1. Januar 2028.
Damit wird die durchgängige digitale Bearbeitung von der Erstellung der Rechnung bis hin zur Begleichung des Rechnungsbetrages im Unternehmen möglich. Rechnungen in Papierform oder als PDF-Datei gehören dann der Vergangenheit an.
Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse im Unternehmen, sie bieten aber auch die Chance, bestehende Prozesse im Unternehmen zu überprüfen und neu zu strukturieren. Da eine E-Rechnung Anfang Januar 2025 von jedem Unternehmen empfangen werden muss, ist es äußerst wichtig, sich zeitnah vorzubereiten und die eigenen technischen Voraussetzungen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollte der Steuerberater eingebunden werden. Die bisherigen Informationsveranstaltungen zur E-Rechnung und Gespräche mit Unternehmen machen jedoch deutlich, dass sich viele - gerade kleine und mittlere - Unternehmen mit dem Thema noch nicht ausreichend beschäftigt haben.
Aufmerksam machen möchten wir Sie auf drei Webinare, die in den nächsten Monaten von den IHKs in Hagen, Siegen und Arnsberg angeboten werden.
Folgender Termine steht noch an:
26. November 2024, IHK Arnsberg (www.ihk-arnsberg.de/termine)
Am Mittwoch, dem 20. November, findet in der Zeit von 14 - 19 Uhr die Veranstaltung „Zukunft Digital 2024 – Landpartie 5.0: Neue Arbeitswelten gestalten“ des Mittelstand-Digital Zentrums Ländliche Regionen an der Fachhochschule Südwestfalen, Lindenstr. 53, in 59872 Meschede statt. Sie widmet sich den aktuellen Herausforderungen mittelständischer Unternehmen in ländlichen Regionen und bietet eine Plattform für den Austausch über digitale Transformationsstrategien.
Programm & Anmeldung: https://digitalzentrum-lr.de/event/zukunft-digital-2024/
Die Zukunft Digital bringt Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft zusammen, um über zukunftsfähige Konzepte für KMU im ländlichen Raum zu diskutieren. Dabei stehen drei Themenfelder im Fokus:
Das Programm bietet eine vielseitige Mischung aus Impulsvorträgen, Workshops, Diskussionsrunden und Networking Möglichkeiten. Die Teilnahme ist kostenfrei, erfordert jedoch eine Anmeldung aufgrund begrenzter Plätze. Sichern Sie sich daher frühzeitig Ihren Platz und melden Sie sich einfach online unter https://digitalzentrum-lr.de/event/zukunft-digital-2024/ an.
KI.NRW baut Nordrhein-Westfalen zu einem bundesweit führenden Standort für angewandte KI aus. Ziel ist es, den Transfer von KI aus der Spitzenforschung in die Wirtschaft zu beschleunigen, eine Leitregion für berufliche Qualifizierung in KI aufzubauen und Impulse im gesellschaftlichen Dialog zu setzen. Dabei stellt KI.NRW die Menschen und ihre ethischen Grundsätze in den Mittelpunkt der Gestaltung von Künstlicher Intelligenz.
Vom Wirtschaftsministerium NRW werden umsetzungsnahe Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gesucht, die a) eine klimaneutrale Nutzung des abgeschiedenen CO2 anstreben und b) einen Beitrag zum Klimaschutz und zur regionalen Vernetzung leisten. Die Projektkonsortien sollen mindestens zwei Unternehmen enthalten. KMU und Startups werden ausdrücklich zur Antragstellung ermutigt. Projektskizzen können bis zum 31.12.2024 eingereicht werden. Alle Infos hier:
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die neue Förderrichtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ veröffentlicht. Mit der neuen Förderung wird zukünftig vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung unterstützt. Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen. Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen, es soll jährliche Förderwettbewerbe geben.
Alle Infos hier: https://www.klimaschutz-industrie.de/foerderung/
Die landeseigene Außenwirtschaftsförderung NRW.Global Business macht auf folgende Marktsondierungs-Reisen in die Niederlande und nach Luxemburg (beide Termine im November) aufmerksam:
Die Deutschen Bürgschaftsbanken widmen der Unternehmensnachfolge eine eigene Internetseite mit Informationen zu Förderangeboten, Kaufpreis-Indikation per Unternehmenswertrechner sowie Checkliste zur Übernahme. Mehr Infos finden Interessierte hier:
https://nachfolge.ermoeglicher.de/de/#msdynttrid=XaHhVW7EcDOSmSfNRwy7heldtUkb4-VXhQbhvSR0Dss
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Start-ups mit erfolgreichem Markteintritt in NRW zu erhöhen, die als Treiber innovativer Technologien und Lösungen einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der digitalen und nachhaltigen Transformation leisten können.
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den erfolgreichen Markteintritt ist die Qualität des Prototyps, um das innovative Produkt unter realistischen Bedingungen am Markt zu testen und Kundinnen und Kunden sowie Investorinnen und Investoren davon zu überzeugen. Erfahrungsgemäß verfügen junge Gründungsteams aber nicht über alle benötigten Kompetenzen, die es zur Entwicklung eines Prototyps braucht. Daher muss bereits zu einem frühen Stadium der Unternehmensgründung auf externe Kompetenzen, wie z. B. Software-Entwicklung, zurückgegriffen werden.
Im Falle eines Cybercrime-Vorfalles ist ein entschlossenes und schnelles Handeln erforderlich!
Die Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft stehen Ihnen als Unternehmen dabei als kompetenter und vertrauensvoller Partner zur Verfügung, sowohl für Informationen zur Vermeidung von Cybercrime-Angriffen als auch im Falle von Cybercrime-Straftaten gegen Ihr Unternehmen! Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime für NRW ist für Betriebe wie folgt erreichbar:
Tel.: +49 211 939-4040
E-Mail: cybercrime.lka@polizei.nrw.de
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) setzt das Förderprogramm zur Errichtung gewerblicher Schnellladeinfrastruktur ab dem 03. Juni 2024 fort und unterstützt damit Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw und E-Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss. Antragsberechtigt sind auch öffentliche Unternehmen. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.
Das Antragsportal ist geöffnet. Anträge können über den Projektträger Jülich unter https://lis.ptj.de/ gestellt werden.
Um neuartige ressourceneffiziente Technologien bzw. Sammel-, Sortier- und Recyclingtechnologien im Sinne der Circular Economy erstmalig in die Anwendung bringen zu können, unterstützt die Landesregierung mit dem am 1. Februar 2024 gestarteten Förderaufruf „Ressource.NRW“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen in innovative Maßnahmen. Land und EU stellen dafür über 31,4 Millionen Euro im Rahmen des EFRE/JTF-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zur Verfügung.
Gefördert werden Investitionen in innovative Anlagen mit Demonstrationscharakter, die einen wesentlichen Beitrag zur Ressourceneffizienz beziehungsweise zum Übergang in eine Circular Economy leisten, und deren geplante Technologie noch nicht großtechnisch angewendet wird bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen werden.
Begleitend werden am 26. Juli und 23. August jeweils kompakte, einstündige (10:00 bis 11:00 Uhr) Online-Informationsveranstaltungen zum Förderaufruf durch die Effizienz-Agentur NRW angeboten, die den Aufruf im Auftrag des NRW-Umweltministeriums durchführt.
Weitere Informationen zum Aufruf „Ressource.NRW“ und die Anmeldemöglichkeiten zu den Online-Informationsveranstaltungen finden Sie unter
https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung/ressourcenrw-2024-1
https://www.ressourceneffizienz.de/leistung/pius-finanzierung/ressourcenrw-2024-1
Das für Unternehmen hochinteressante Forschungszulagengesetz bietet eine Steigerung des Fördersatzes, insbesondere für KMU und eine höhere Berücksichtigung externer F&E-Aufwände. Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre F&E-Aktivitäten strategisch durch die Verrechnung der Zulage mit der Einkommenssteuerschuld bezuschussen lassen. Mehr Infos hier:
WCG: Verbesserte Innovationsförderung nutzen (zenit.de)
Die Nachfolge-Bürgschaft reduziert die persönliche Haftung auf 20 % der verbürgten Kreditsumme, wenn ein bestehendes Unternehmen komplett oder teilweise übernommen wird. Für die Hausbanken ändert sich nichts: sie profitieren wie gewohnt von der hohen Risikoabsicherung durch die Bürgschaftsbank.
Nachfolge-Bürgschaft - Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen (ermoeglicher.de)
Die Bundesagentur für Arbeit entwickelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie "mein nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung" (mein NOW). Diese Plattform bündelt Informationen und Angebote der beruflichen Weiterbildung. Bis Jahresende sollen weitere Ausbaustufen des Angebots durch z.B. neue Funktionen folgen.
Weiterbildungs-Onlineportal für Unternehmen | mein NOW (mein-now.de)
Aus aktuellem Anlass möchte die wfa ihre Kundinnen und Kunden vor einer Firma namens MULPOR Company S.R.L. mit angeblichem Sitz in Costa Rica warnen. Diese schreibt immer wieder heimische Betriebe an und fordert dazu auf, eine Datenkontrolle im Ausstellerverzeichnis des "International Fairs Directory" bzw. unter www.inter-fair.com vorzunehmen. Das Unternehmen beruft sich dabei auf eine evtl. Verbindung Ihres Unternehmens zu den Ausbildungsmessen der wfa. Es wird so der Eindruck erweckt, im Auftrag der wfa eine Serviceleistung zu erbringen.
Dies ist nicht der Fall: Es besteht keinerlei geschäftliche Verbindung mit der MULPOR Company S.R.L./dem Int. Fairs Directory. Die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH distanziert sich als Veranstalter der Arnsberger Ausbildungsmesse ausdrücklich von besagtem Unternehmen!
Die wfa möchte alle evtl. angeschriebenen Betriebe warnen, das Kontaktformular für den Eintrag im "Int. Fairs Directory" auszufüllen und zurückzuschicken: Im "Kleingedruckten" des zuletzt vom 30.11.2023 datierten Briefes wird deutlich, dass die Leistungen keinesfalls kostenfrei sind, sondern über drei Jahre jeweils ein hoher Geldbetrag fällig wird.
Bitte schenken Sie dem Anschreiben keine weitere Beachtung! Wenn Sie das Formular jedoch bereits unterzeichnet an die MULPOR Company S.R.L. übersandt haben, ohne die Kostenpflicht und die Laufzeit des Vertrages erkannt zu haben, geben Anwälte die Empfehlung, die Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung anzufechten (schriftlich per Einschreiben/Rückschein und/oder Fax mit Sendekopie). Die Anfechtung führt zur Unwirksamkeit des Vertrages.
Die wfa weist auf folgende V./F. hin:
https://www.zenit.de/erster-call-eenergy-10-000-eur-fuer-energieeinsparung-in-kmu/#msdynttrid=qRtAf5OIj90yBIippd7I5KmlKqLnna4yBPgdQ-is_GI
https://www.zim.de/ZIM/Redaktion/DE/Meldungen/2024/1/2024-01-15-zim-webinare.html#msdynttrid=H-Oni0fBTkT_rV4dIck-tVYjJ5qkKqJUabaKovhIWI4
https://www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/ressource-nrw/
Die Wirtschaftsförderung Arnsberg macht auf folgende Angebote der FH Südwestfalen in den Projekten Mittelstand-Digital Zentrum Ländliche Regionen, EDHI Südwestfalen und ATLAS aufmerksam:
Veranstaltungsübersicht 2024 (pdf-Dokument)
Seit wenigen Wochen ist die Website, die auf den Inhalten der beiden Vorgänger-Websites existenzgruenderinnen.de und existenzgruender.de aufbaut, online. Im Fokus steht alles rund um das Thema der beruflichen Selbstständigkeit.
Wie finden Interessierte den Weg in die Selbstständigkeit? Welche Schritte sind dabei zu beachten? Welche Gründungsvarianten gibt es? Und wo finden Gründerinnen und Gründer die für sie passende Beratung? All das – und noch vieles mehr – erfahren Interssierte auf dem Existenzgründungsportal des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz).
https://www.existenzgruendungsportal.de/
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm auch kommunale Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
Wer und was wird gefördert?
Antragsberechtigt sind im Rahmen dieses Aufrufs Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unter-nehmen (KMU) und Großunternehmen (GU) sowie kommunale Unternehmen.
Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnelllade-punkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung. Details entnehmen Sie bitte dem Förderaufruf (un-ter „Bekanntmachung“), die technischen Mindestanforderungen sind zu beachten. Eine Auflistung gängiger Schnelladeeinrichtungen und eine Zusammenstellung der technischen Mindestanforderungen finden Sie unter „Downloads“.
Wie wird gefördert?
Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. € begrenzt. Es handelt sich um eine Anteilfinanzierung mit einem max. möglichen Höchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU oder GU).
Weitere Informationen
Die Antragsstellung erfolgt mittels Online-Antrag unter https://lis.ptj.de/
Die wfa nahm am 29.08.2023, an der Manager-Messe im Kaiserhaus Arnsberg teil.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuten sich sehr, im Rahmen der Manager-Messe den CoWorking-Space des Kaiserhauses vorstellen zu dürfen.
Die Stadt Arnsberg macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen des o.a. Projekts ausgediente Laptops im Stadtlabor "freiRAUM" am Neumarkt in Arnsberg für einen guten Zweck wieder funktionstüchtig gemacht werden. Ziel ist, künftig Müll und Elektroschrott zu vermeiden. Weitere Infos können Interessierte hier abrufen:
https://www.arnsberg.de/smart-city/projekt-upcycling-von-laptops
Seit dem 1. Januar 2022 können im Hochsauerlandkreis gewerbliche Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen durch Investitionszuschüsse aus dem „Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW“ unterstützt werden. Für eine Förderung kommen vor allem überregional agierende Unternehmen aus der Industrie, der Hotellerie und aus bestimmten Dienstleistungsbereichen in Betracht.
Der Umfang der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens. Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU). Für Großunternehmen (ab 250 Mitarbeiter) kommt das RWP in unserer Region in der Regel nicht in Betracht. Eine Förderung ist ab einer Mindestinvestitionssumme von 150.000 Euro möglich.
Informationen rund um das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) finden Sie auf der Webiste der NRW.BANK.
KFW-Umwelt-Programm für Maßnahmen zum Klimaschutz
Mit dem KfW-Umweltprogramm fördert die KfW-Bank Investitionen, die die Umweltsituation und den Klimaschutz verbessern, Ressourcen schonen, die Artenvielfalt und naturnahe Lebensräume stärken oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen. Alle Infos für interessierte Unternehmen hier:
Auch in Nicht-Krisenzeiten geraten gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbstständige immer wieder in existenzielle Gefährdungslagen. Neben den nötigen zeitlichen und personellen Ressourcen fehlt es den Betroffenen oftmals auch an grundlegenden Kenntnissen, um sich krisenfest und gegenüber der Konkurrenz wettbewerbsfähig aufzustellen. Unsicherheit und Angst vor Verschuldung oder Insolvenz sind ständige Begleiter. Wichtige mittel- und langfristige Aufgaben wie Digitalisierung treten häufig in den Hintergrund.
Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen. Im Kern sollen Programmteilnehmende durch zentrale Weiterbildungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest(er) und zukunftsfähiger zu gestalten. Mehr Infos hier:
ie wirtschaftlichen Schäden durch mangelhafte digitale Sicherheit, etwa beim Verlust von Daten oder Geschäftsgeheimnissen, sind immens. Dennoch hat einer aktuellen Studie zufolge mehr als die Hälfte aller Unternehmen in Nordrhein-Westfalen keinen Notfallplan im Fall von Cyberangriffen. Fast ein Fünftel hat gar keine Vorkehrungen getroffen. Deshalb haben Landesregierung, Kammern, Branchenverbände und -Netzwerke am 10. August in Bochum die Initiative „Wirtschaft.Digital.Sicher NRW“ mit 13 gemeinsamen Vorhaben vereinbart. Ziel ist, IT-Sicherheit und Resilienz der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu stärken und Unternehmen bei der sicheren Nutzung digitaler Technologien zu unterstützen. Nach aktuellen Ergebnissen der Studie „CYBERSICHERHEIT IN NRW- Fakten zur IT-Sicherheit in Unternehmen“ bleiben gerade Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) deutlich hinter größeren zurück: Sie sind weniger kompetent beim Thema Cybersicherheit und zugleich auch weniger bereit in diesem Bereich zu investieren. Obwohl sich Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen digital sicher fühlen, schätzt nur etwa ein Drittel die eigene Kompetenz in Sachen IT-Sicherheit als groß oder sehr groß ein; nur etwa die Hälfte ist über Notfallmaßnahmen im eigenen Unternehmen informiert.
Die Maßnahmen im Einzelnen sind hier einzusehen:
https://www.digital-sicher.nrw/infomaterial/initiative-wirtschaftdigitalsicher-nrw
Die DEHOGA NRW e.V. setzt das Projekt „Digital Coaches für das Gastgewerbe“ um. Dieses wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE NRW) gefördert und unterstützt Betriebe in Nordrhein-Westfalen bei digitalen Themen.
Die Services der Digital Coaches werden überwiegend online angeboten und beinhalten folgende Schwerpunkte:
Die Digitalisierung betrifft alle betrieblichen Bereiche. So können die Digital Coaches von der Arbeitszeiterfassung bis zur Zutrittskontrolle Unterstützung, Know-How und Informationen bereitstellen. Manchmal wird dabei nur ein neues Kassensystem gesucht, es kann aber auch gemeinsam an einer Digitalisierungsstrategie gearbeitet werden. Hier richten sich die Digital Coaches ganz nach den Bedürfnissen der Betreiber. Eine DEHOGA Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, um die komplett kostenfreien Services der Digital Coaches in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen können der folgenden Website entnommen werden: http://www.dehoga-nrw-digital-coach.de/
Ab sofort gibt es für alle jungen Leute in Arnsberg ein neues Online-Angebot, das hilft, sich im "Dschungel" der gefühlt 1000 Ausbildungsmöglichkeiten zurecht zu finden: https://www.ausbildung-arnsberg.de
Die neue Plattform wird künftig in Ergänzung zur „analogen“ Ausbildungsmesse im Kaiserhaus ganzjährig als zentrale Präsentationsplattform eingesetzt. Unternehmen und Institutionen können hier dauerhaft und detailliert die Vorteile ihres ganz persönlichen Ausbildungskonzepts präsentieren.
Über Filterfunktionen und thematische Gliederungen können Interessierte schnell und individuell Informationen rund um das Thema Ausbildung sammeln. Ausbildungsangebote, Praktika und Ferienjobs sind in wenigen Schritten zu finden. Dank einer persönlichen Merkliste kann man favorisierte Angebote über einen längeren Zeitraum sammeln und Ausbildungsoptionen besser planen.
Seit Anfang Oktober 2019 bietet die wfa moderne, flexible Arbeitsplätze in einem stylischen Ambiente direkt im Kaiserhaus. Junge Start-Up´s und Unternehmen können sich ab 9,-€ am Tag eine Kaffeeflat inkl. Arbeitsplatz mieten. Konferenzraum und Küche sind gleich nebenan und dürfen von jedem CoWorker genutzt werden.
Neben den räumlichen Angeboten bildet das CoWorking einen zentralen Anlaufpunkt für Kontakte zwischen jungen Talenten und dem regionalen Mittelstand. Ein Netzwerk zur Förderung digitaler Transformation entsteht genau hier.
Sie möchten die Räume nur zeitweise für eine Veranstaltung buchen? Auch das ist kein Problem! Von Seminaren über Workshops bis Hackathons können die Räume individuell genutzt werden. Für weitere Informationen oder Anfragen wenden Sie sich direkt an coworking@kaiserhaus-arnsberg.de oder rufen Sie uns an unter 02932 894 00 63.
https://www.coworking-kaiserhaus.de/
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm "Mittelstand Innovativ & Digital" (MID) gestartet. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen gezielt bei der Entwicklung und Umsetzung von Innovations- und Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Bereits im laufenden Jahr ermöglicht das Land Bewilligungen im Umfang von 11,8 Mio. Euro.
Durch neue Akzentsetzungen sollen KMU passgenauer gefördert werden. Das Land konzentriert sich dabei auf eine Unterstützung bei der Digitalisierung und Weiterentwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsprozessen in Zukunftsfeldern. Antragsgenerierung sowie weitere Informationen unter
www.mittelstand-innovativ-digital.nrw
Stand 06.11.2024